Drucken

Neues zur Bildungsprämie

Die Bildungsprämie geht in die 2. Förderphase

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige.

Das Programm Bildungsprämie wird in einer zweiten Förderphase mit einer Laufzeit von zwei Jahren weitergeführt. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden hierfür 35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die neue Förderrichtlinie des Programms Bildungsprämie ist auf den Internetseiten unter www.bildungspraemie.info einsehbar.

Die erste Förderperiode endete am 30.11.2011. Auch in der zweiten Förderphase bieten die Beratungsstellen wieder bundesweit Beratungsgespräche an und stellen Prämiengutscheine aus.

Laut der neuen Förderrichtlinie dürfen Prämiengutscheine nicht ausgestellt bzw. eingesetzt werden für u.a. „Weiterbildungen, die der Erfüllung einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen“.

Aus diesem Grunde nimmt die ARBER-Verlag GmbH als Weiterbildungsanbieter die Prämiengutscheine nur für alle Fachanwalts-Lehrgänge an.