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BRAO-Reform

Seit 01.09.2009 sind Fachanwaltsbezeichnungen in bis zu 3 Bereichen möglich.

Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vom 23.04.2009 regelt die Erweiterung der Spezialisierungsmöglichkeiten in bis zu 3 Bereichen. Es wurde am 30.07.2009 im BGBl. I 2449 verkündet.

Dabei kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Fachanwaltsbezeichnungen in bis zu 3 Bereichen erlangen und mit ihnen werben. Die Neuregelung trat zum 01.09.2009 in Kraft.