Mediation
Warum Mediation?
Mediation ist nicht nur eine Alternative der Streitbeilegung.
Die Bundesregierung hat am 15.12.2011 den Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Mediation in sämtlichen Verfahrensordnungen, außer der StPO gesetzlich verankern soll.
► Erfahren Sie hier mehr über den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf eines Mediationsgesetzes (MedG) (hier klicken)
Unabhängig von diesem Gesetzgebungsverfahren und dessen Ergebnis rückt die Mediation immer mehr in das Bewusstsein der Justiz und Problembetroffener, die sich nicht zwangsläufig eine originäre anwaltliche Problembearbeitung wünschen, aber mangels Alternativen beauftragen.
Der/die Rechtsanwalt/in kann unabhängig von einem Gesetzgebungsverfahren über sein bisheriges Tätigkeitsfeld hinaus, neue Erwerbsquellen erschließen und selbst als Mediator/in in Fällen, in denen er als Rechtsanwalt/in nicht tätig ist, fungieren.
Des Weiteren kann der/die Rechtsanwalt/in wirtschaftlichen Nutzen ziehen, sei es als Mediator/in selbst, welche(r) über eine Stundenvereinbarung vergütet wird oder als anwaltlicher Interessenvertreter/in, welche(r) im Zusammenspiel mit dem(r) Mediator/in im Falle der Formulierung einer Abschlussvereinbarung den Gebührenrahmen voll ausschöpfen kann.
► Das sagen die Kunden über unseren Fachlehrgang Mediation (hier klicken)
Auch bei diesen neuen Seminaren werden wir unsere bewährten Grundsätze umsetzen:
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