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Gebührenrecht für Straf- und Bußgeldverfahren (§ 15 FAO)

Inhalt u.a.

► Die Abrechnung nach RVG in Straf- und Bußgeldverfahren, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Abrechnungsbeispielen
► Abrechnung im Vorverfahren, z.B. bei U-Haft
► Gebühren in dem gerichtlichen Verfahren für Wahl- und Pflichtverteidiger
► Vergütungsvereinbarung
► Pauschvergütung
► Gebühren der Nebenklage, einschl. Prozesskostenhilfe
► Gebühren im Adhäsionsverfahren
► sonstige Gebührentatbestände, z.B. im Rahmen der Strafvollstreckung, Unterbringung

Die Teilnehmer erhalten in diesem Seminar praxisnahe Abrechnungsbeispiele.

Teilnehmerkreis

Fachanwälte/innen Straf- bzw. Verkehrsrecht sowie interessierte Rechtsanwälte/innen der jeweiligen Fachgebiete.Auch_fr_VerkR_geeignet

Ort/Datum
(Für nähere Informationen und Anmeldung bitte auf die jeweilige Stadt klicken)

Berlin29.10.2010
Hannover05.11.2010
Stuttgart27.11.2010


Referentin
Kirsten Eicher, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht

Zeit
09:30 - 17:00 Uhr (6 Nettozeitstunden)

Gebühr
299,00 € zzgl. ges. MwSt.

Die Seminargebühr beinhaltet:
Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Kaffeepausen und Mittagessen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.

Ihre Ansprechpartnerin
Frau Elke Zippan
Tel. 07066 - 90 08 23