Gebührenrecht für Straf- und Bußgeldverfahren (§ 15 FAO)
► Die Abrechnung nach RVG in Straf- und Bußgeldverfahren, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Abrechnungsbeispielen
► Abrechnung im Vorverfahren, z.B. bei U-Haft
► Gebühren in dem gerichtlichen Verfahren für Wahl- und Pflichtverteidiger
► Vergütungsvereinbarung
► Pauschvergütung
► Gebühren der Nebenklage, einschl. Prozesskostenhilfe
► Gebühren im Adhäsionsverfahren
► sonstige Gebührentatbestände, z.B. im Rahmen der Strafvollstreckung, Unterbringung
Die Teilnehmer erhalten in diesem Seminar praxisnahe Abrechnungsbeispiele.
Fachanwälte/innen Straf- bzw. Verkehrsrecht sowie interessierte Rechtsanwälte/innen der jeweiligen Fachgebiete.![]()
Ort/Datum
(Für nähere Informationen und Anmeldung bitte auf die jeweilige Stadt klicken)
| Berlin | 29.10.2010 |
| Hannover | 05.11.2010 |
| Stuttgart | 27.11.2010 |
Referentin
Kirsten Eicher, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht
Zeit
09:30 - 17:00 Uhr (6 Nettozeitstunden)
Gebühr
299,00 € zzgl. ges. MwSt.
Die Seminargebühr beinhaltet:
Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, Kaffeepausen und Mittagessen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Elke Zippan
Tel. 07066 - 90 08 23


