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Verkehrsrecht

43. Fachanwaltslehrgang VerkehrsrechtDortmund22.04.2010 - 02.10.2010
44. Fachanwaltslehrgang VerkehrsrechtHannover27.05.2010 - 23.10.2010
45. Fachanwaltslehrgang VerkehrsrechtLeipzig16.09.2010 - 29.01.2011
46. Fachanwaltslehrgang VerkehrsrechtFrankfurt/M.17.02.2011 - 25.06.2011
47. Fachanwaltslehrgang VerkehrsrechtMünchen03.03.2011 - 30.07.2011
48. Fachanwaltslehrgang VerkehrsrechtStuttgart17.03.2011 - 23.07.2011
49. Fachanwaltslehrgang VerkehrsrechtDortmund05.05.2011 - 24.09.2011
Sonntags frei!

Lehrgangsgebühr
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen
bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

alle Preise zzgl. ges. MwSt.

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Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen
verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der
besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert
auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14d der Fachanwaltsordnung
und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-einheiten à 3 Tage,
jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. k der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 160 Fällen. Weitere Details
entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen
identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch
kurzfristig möglich.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitsuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627 0302 2008) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!