Was uns wichtig ist:

Anmeldebegrenzung KEINE Massenveranstaltungen, sondern kleine Gruppen - so kann auf jede/n Teilnehmer/in individuell eingegangen werden

individuell und flexibel die einzelnen Lehrgangseinheiten sind in allen Städten identisch und daher austauschbar

kompetent qualifizierte und praxisorientierte Referentinnen und Referenten

Sonntags frei 6 abgeschlossene Lehrgangseinheiten (Donnerstag - Samstag)

Vereinbarung mit Kanzleitätigkeit Lehrgangseinheit 1 x im Monat

Fachgesprächstraining bei Bedarf trainieren wir Sie

Der besondere Service kostenlose Informationen über aktuelle Rechtsprechung per ARBER-Info (per E-Mail)

 

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Strafrecht

4. Fachanwaltslehrgang StrafrechtLeipzig30.09.2010 - 29.01.2011
5. Fachanwaltslehrgang StrafrechtStuttgart25.11.2010 - 02.04.2011
1. Fachanwaltslehrgang Strafrecht KOMPRIMIERTBerlin14.03.2011 - 21.05.2011
6. Fachanwaltslehrgang StrafrechtFrankfurt/M.14.04.2011 - 03.09.2011
7. Fachanwaltslehrgang StrafrechtDortmund05.05.2011 - 01.10.2011

LehrgangsgebührSonntags frei!
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

alle Preise zzgl. ges. MwSt.Handbuch_des_Fachwanwalts_Strafrecht

im Preis inbegriffen für jeden Teilnehmer zusätzlich:
"Das Handbuch des Fachanwalts - Strafrecht"
(Luchterhand, 4. Auflage 2009, 138,-€)

Einklinker_Rabatt_Internet

 

 

 

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 13 der Fachanwalts-ordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-einheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. f der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitssuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627 0302 2008) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!