Drucken

Sozialrecht

28. Fachanwaltslehrgang SozialrechtLeipzig15.04.2010 - 11.09.2010
29. Fachanwaltslehrgang SozialrechtHamburg23.09.2010 - 29.01.2011
30. Fachanwaltslehrgang SozialrechtStuttgart21.10.2010 - 12.03.2011
31. Fachanwaltslehrgang SozialrechtMünchen11.11.2010 - 26.03.2011
32. Fachanwaltslehrgang SozialrechtFrankfurt/M.24.02.2011 - 25.06.2011
33. Fachanwaltslehrgang SozialrechtBerlin03.03.2011 - 18.06.2011
34. Fachanwaltslehrgang SozialrechtDortmund05.05.2011 - 24.09.2011
35. Fachanwaltslehrgang SozialrechtLeipzig26.05.2011 - 05.11.2011
Sonntags frei!

Lehrgangsgebühr
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen
bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

alle Preise zzgl. ges. MwSt.

Einklinker_Rabatt_Internet

 

 

 

Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen
verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Sozialrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der
besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert
auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 11 der Fachanwaltsordnung
und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-einheiten à 3 Tage,
jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. d der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 60 Fällen. Weitere Details
entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen
identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch
kurzfristig möglich.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitsuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627 0302 2008) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!