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Neu! Familienrecht

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Autor: Dr. R. Kemper

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Familienrecht

88. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtHannover08.04.2010 - 04.09.2010
89. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtFreiburg01.07.2010 - 11.12.2010
90. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtStuttgart16.09.2010 - 05.02.2011
91. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtLeipzig23.09.2010 - 29.01.2011
92. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtMünchen07.10.2010 - 12.02.2011
93. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtDortmund04.11.2010 - 19.03.2011
94. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtHannover10.03.2011 - 09.07.2011
95. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtMannheim24.03.2011 - 23.07.2011
96. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtRavensburg05.05.2011 - 15.10.2011
97. Fachanwaltslehrgang FamilienrechtFrankfurt/M.19.05.2011 - 22.10.2011
Sonntags frei!

Lehrgangsgebühr
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

alle Preise zzgl. ges. MwSt.

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Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 12 der Fachanwalts-ordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-einheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. e der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 120 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitsuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627 0302 2008) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!