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Erbrecht

43. Fachanwaltslehrgang ErbrechtHannover09.02.2012 - 30.06.2012
44. Fachanwaltslehrgang ErbrechtFrankfurt/M.29.03.2012 - 22.09.2012
45. Fachanwaltslehrgang ErbrechtStuttgart21.06.2012 - 08.12.2012
46. Fachanwaltslehrgang ErbrechtLeipzig15.11.2012 - 04.05.2013
lehrgangseinheiten_nur_donnerstag_bis_samstag_sonntag_frei

Lehrgangsgebühr
1.880,00 Euro für Referendare, Assessoren und Berufsanfänger bei Examen bzw. Zulassung von weniger als 3 Jahren bei Anmeldung

2.180,00 Euro
für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 Euro einmalige KlausurgebührEinklinker-15-Jahre

alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. - Ratenzahlung à 3 Raten ohne Zusatzkosten möglich

 

 
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen
verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis
der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge
konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fach-
anwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-
einheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details
entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen
identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch
kurzfristig möglich.

 

*Bei Buchung im Aktionszeitraum vom 05.01. - 15.02.2012 erhalten Sie einen Sonderrabatt von 15% auf alle Seminare und Lehrgänge! Bitte beachten Sie, dass der Treue-Rabatt nicht mit anderen Rabatten kombinierbar ist.