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Erbrecht

39. Fachanwaltslehrgang ErbrechtLeipzig30.09.2010 - 29.01.2011
40. Fachanwaltslehrgang ErbrechtBremen17.02.2011 - 18.06.2011
41. Fachanwaltslehrgang ErbrechtMünchen03.03.2011 - 25.06.2011
42. Fachanwaltslehrgang ErbrechtStuttgart31.03.2011 - 06.08.2011
Sonntags frei!

Lehrgangsgebühr
1.880,00 € MwSt. für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit
Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

2.180,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

alle Preise zzgl. ges. MwSt.

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Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen
verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis
der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge
konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14f der Fach-
anwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-
einheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. m der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details
entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen
identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch
kurzfristig möglich.