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Bau- und Architektenrecht

38. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtMannheim01.07.2010 - 11.12.2010
39. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtFrankfurt/M.30.09.2010 - 12.02.2011
40. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtLeipzig30.09.2010 - 29.01.2011
41. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtDortmund04.11.2010 - 19.03.2011
42. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtHamburg25.11.2010 - 26.03.2011
43. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtStuttgart17.02.2011 - 02.07.2011
44. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtMünchen17.03.2011 - 23.07.2011
1. Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht KOMPRIMIERTBremen09.05.2011 - 25.06.2011
45. Fachanwaltslehrgang Bau- und ArchitektenrechtMannheim07.07.2011 - 10.12.2011
Sonntags frei!

Lehrgangsgebühr
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

alle Preise zzgl. ges. MwSt.

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Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 der Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14e der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. l der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitsuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627 0302 2008) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!