Aktuelles:

Rechtsprechungsübersicht NEUAUFLAGE 2009


Individual-ArbR

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BetrVG

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Arbeitsrecht

125. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtDresden25.03.2010 - 11.09.2010
126. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtFrankfurt/M.27.05.2010 - 06.11.2010
127. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtLeipzig16.09.2010 - 26.02.2011
128. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtStuttgart21.10.2010 - 05.03.2011
129. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtMünchen11.11.2010 - 19.03.2011
1. Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht KOMPRIMIERTMannheim24.01.2011 - 12.03.2011
130. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtHannover10.02.2011 - 25.06.2011
2. Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht KOMPRIMIERTDresden28.02.2011 - 16.04.2011
131. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtStuttgart24.03.2011 - 23.07.2011
132. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtDortmund12.05.2011 - 01.10.2011
133. Fachanwaltslehrgang ArbeitsrechtFrankfurt/M.19.05.2011 - 22.10.2011
6. Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht KOMPAKTHamburg27.06.2011 - 16.07.2011

Sonntags frei! Lehrgangsgebühr
1.750,00 € für Referendare/innen; Assessoren/innen bzw. Junganwälte/innen mit Examen bzw. Zulassung weniger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung

1.980,00 € für alle übrigen Teilnehmer

jeweils zzgl. 200,00 € einmalige Klausurgebühr

Bcherwerbung_Vorzugspreis

alle Preise zzgl. ges. MwSt.

im Preis inbegriffen für jeden Teilnehmer zusätzlich:

Bopp: "Akt. Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht", 8. Auflage (105,-€)
Bopp: "Akt. Rechtsprechung zum BetrVG", 13. Auflage (89,-€)

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Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 der Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt.
Unser Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 10 der Fachanwalts-ordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangs-einheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. c der Fachanwaltsordnung verlangt zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 100 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.

Einstieg und Tausch von Lehrgangseinheiten in unserem Fachanwaltslehrgang sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten aller unserer Fachanwaltslehrgänge jederzeit auch kurzfristig möglich.

Förderung durch die Agentur für Arbeit

Dieser Fachanwaltslehrgang ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen.
Wenn Sie arbeitsuchend sind und die persönlichen Voraussetzungen für die Agentur für Arbeit erfüllen - können Sie unkompliziert eine Förderung des Kurses bei Ihrem Fallmanager (Agentur für Arbeit) beantragen.
Melden Sie dabei einfach unsere Maßnahmennummer (627 0302 2008) und den entsprechenden Kurs gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit. Falls Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich für Auskünfte zur Verfügung!